Bis zum 31. Dezember 2007 können alle
Hausbesitzer zwischen den beiden Varianten
des Energieausweises, dem Verbrauchs-
und Bedarfsausweis, frei wählen.
Dies wird sich jedoch mit dem 1. Januar 2008
ändern, denn ab diesem Datum wird der
Energieausweis schrittweise verpflichtend.
Je nach Größe und Baujahr des Gebäudes werden unterschiedliche Regelungen in Kraft treten. Sinnvoll ist diese Übergangsfrist vor allem für die Hausbesitzer, die weniger als fünf Wohnungen beherbergen und Ihren Bauantrag vor dem November 1977 bewilligt bekommen haben. Denn diese Personen können bis zum Jahresende noch den günstigen Verbrauchsausweis erhalten, der zum Jahresende wegfallen wird.
Ab dem 01.01.2008 werden nur noch die teureren Bedarfsausweise für diesen Haustypen erstellt und diese sind, wie auch die Verbrauchsausweise, 10 Jahre gültig.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter www.derenergieausweis-kommt.de .
