Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie
fordert CO2-Emmissionsbeschränkung für
Heizungen auf 240 g CO2/kWh Wärmeenergie
statt starrer Technologievorgaben wie
es das BMU für ein Erneuerbare - Energien -
Wärmegesetzes (EEWärmeG) vorschlägt.
Das Bundesumweltministerium hat einen
Vorschlag zur Belebung des Regenerativen
Wärmemarktes unterbreitet.
Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme aus Erneuerbaren Energien zu fördern. Ebenfalls verfolgt dieses Gesetz das Ziel den Anteil Erneuerbarer Energien für die Heizung, Warmwasserbereitung und Erzeugung von Kühl- und Prozesswärme bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen.
