Mit dem Abgasverlust ist die Wärmemenge gemeint, die mit den warmen Abgasen ungenutzt aus dem Wärmeerzeuger entweicht. Der Abgasverlust tritt daher nur auf, wenn der Brenner arbeitet. Der maximal zulässige Abgasverlust ist in der Kleinfeuerungsanlagenverordnung festgelegt. Er wird vom Schornsteinfeger ermittelt und im Abgasprotokoll vermerkt.
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