Das am 1. April 2002 in Kraft getretene „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und
den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ fördert neben Brennstoffzellen den Bau neuer
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Bei der Erzeugung von Strom (Kraft) wird gleichzeitig
Wärme produziert (Wärme), die nicht vernichtet, sondern zu Heizzwecken genutzt wird.
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