Mit V. bezeichnet man die Heizkosten, bei denen alle Kostenbestandteile anteilsgerecht erfasst sind. Die V. sind also die über einen bestimmten Zeitraum anzusetzende Gesamtkosten, z. B. einer Heizungsanlage. Sie setzen sich zusammen aus den Kapitalkosten, den Betriebskosten und den Verbrauchskosten.
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